{"id":1186,"date":"2020-04-05T14:29:09","date_gmt":"2020-04-05T12:29:09","guid":{"rendered":"http:\/\/zinkko.de\/?page_id=1186"},"modified":"2020-04-10T13:53:48","modified_gmt":"2020-04-10T11:53:48","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/zinkko.de\/?page_id=1186","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"1186\" class=\"elementor elementor-1186\" data-elementor-settings=\"[]\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-inner\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-section-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-7515f46 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"7515f46\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-row\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-26bf124\" data-id=\"26bf124\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-column-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-71a8f24 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"71a8f24\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-text-editor elementor-clearfix\">\n\t\t\t\t<p>(Beschlossen am 18.04.2019; eingetragen im Vereinsregister Tostedt am 04.06.2019)\u200b<\/p><p><strong>1 Name, Sitz Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p><ul><li>1 Nr. 1 Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eZentrum f\u00fcr interkulturelle Kommunikation und Kompetenz e. V.\u201c (abgek\u00fcrzt: \u201eZinKKo e. V.\u201c).<\/li><li>1 Nr. 2 Der Verein hat seinen Sitz in Stade. Der Verein wurde am 19. Juli 2012 errichtet.<\/li><li>1 Nr. 3 Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.<\/li><li>1 Nr. 4 Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/li><li>1 Nr. 5 Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke<\/li><li>1 d. Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li><\/ul><p><strong>2 Zweck des Vereins<\/strong><\/p><ul><li>2 Nr. 1 Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des V\u00f6lkerverst\u00e4ndigungsgedankens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschlie\u00dflich der Studentenhilfe, der Jugend- und Altenhilfe, des \u00f6ffentlichen Gesundheitswesens, sowie des b\u00fcrgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinn\u00fctziger, mildt\u00e4tiger und kirchlicher Zwecke.<\/li><\/ul><p style=\"padding-left: 40px;\">Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln f\u00fcr\u00a0die F\u00f6rderung dieser\u00a0Zwecke durch eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft oder\u00a0durch eine K\u00f6rperschaft des\u00a0\u00f6ffentlichen Rechts. Daneben kann der Verein die genannten F\u00f6rderzwecke auch unmittelbar\u00a0selbst verwirklichen, und zwar\u00a0durch Kurse, Schulungen, Vortr\u00e4ge und Veranstaltungen, die den interkulturellen und interreligi\u00f6sen Austausch und die interkulturelle \u00d6ffnung f\u00f6rdern; durch die Entwicklung von Konzepten zur besseren Eingliederung von Migranten in die Gesellschaft; durch die \u00dcbernahme oder Vermittlung von Berufspatenschaften; durch interkulturelle Beratung nat\u00fcrlicher Personen, Pflegedienstleistungsanbieter, Hospize, Sportvereine sowie anderer steuerbeg\u00fcnstigter K\u00f6rperschaften oder K\u00f6rperschaften des \u00f6ffentlichen Rechts; durch Elternberatung, berufliche Aus- und Fortbildung, sowie durch Mediations- und Schlichtungsarbeit.<\/p><ul><li>2 Nr. 2 Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li><li>2 Nr. 3 Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li><li>2 Nr. 4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li><li>2 Nr. 5 Ehrenamtlich t\u00e4tige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.<\/li><li>2 Nr. 6 Entstehende Auslagen k\u00f6nnen den Mitgliedern gegen Beleg erstattet werden.<\/li><\/ul><p><strong>3 Erwerb der Mitgliedschaft oder der F\u00f6rdermitgliedschaft<\/strong><\/p><ul><li>3 Nr. 1 Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person ab dem vollendeten 18. Lebensjahr werden, die im Verein aktiv mitwirken m\u00f6chte. \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet abschlie\u00dfend der Vorstand. Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht und sind in den Vorstand w\u00e4hlbar.<\/li><li>3 Nr. 2 F\u00f6rdermitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person ab dem vollendeten 18. Lebensjahr und jede juristische Person werden, die den Verein finanziell unterst\u00fctzen m\u00f6chten. \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet abschlie\u00dfend der Vorstand. Die F\u00f6rdermitgliedschaft ist passiv. F\u00f6rdermitglieder erhalten keine Einladung zu den Mitgliederversammlungen und haben in der Mitgliederversammlung weder Rederecht noch Stimmrecht.\u00a0 Sie sind nicht in den Vorstand w\u00e4hlbar.<\/li><\/ul><p><strong>4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p><ul><li>4 Nr. 1 Die Mitgliedschaft endet<\/li><\/ul><ol><li>mit dem Tod des Mitglieds,<\/li><li>durch freiwilligen Austritt,<\/li><li>durch Streichung von der Mitgliederliste,<\/li><li>durch Ausschluss aus dem Verein,<\/li><li>bei juristischen Personen durch deren Aufl\u00f6sung.<\/li><\/ol><ul><li>4 Nr. 2 Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten zul\u00e4ssig.<\/li><li>4 Nr. 3 Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im R\u00fcckstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.<\/li><li>4 Nr. 4 Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gr\u00f6blich versto\u00dfen hat, durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben sich pers\u00f6nlich zu rechtfertigen.\u00a0 Eine etwaige schriftliche Stellungnahme des Betroffenen ist in der Mitgliederversammlung zu verlesen.<\/li><\/ul><p><strong>5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p><p>Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die Mindesth\u00f6he des Jahresbeitrages und dessen F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.<\/p><p><strong>6 Organe des Vereins<\/strong><\/p><ol><li>Der Vorstand;<\/li><li>die Mitgliederversammlung; und<\/li><li>der Beirat.<\/li><\/ol><p><strong>7 Der Vorstand<\/strong><\/p><ul><li>7 Nr. 1 Der Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart.<\/li><li>7 Nr. 1a Der Verein kann weitere Mitglieder in einen Erweiterten Vorstand w\u00e4hlen. Der Erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB und bis zu vier nicht-stimmberechtigten Beisitzern.<\/li><li>7 Nr. 1b Mitglieder des Erweiterten Vorstandes sind zu den Vorstandssitzungen einzuladen. In den Vorstandssitzungen haben Mitglieder des Erweiterten Vorstandes ein Rederecht aber kein Stimmrecht.<\/li><li>7 Nr. 2 Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder bei dessen Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende, gemeinschaftlich vertreten.<\/li><li>7 Nr. 2a Sofern der Vorstand aus nur dem Vorsitzenden besteht, so wird der Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den Vorsitzenden allein vertreten.<\/li><li>7 Nr. 3 Die Vereinigung mehrerer Vorstands\u00e4mter in einer Person ist unzul\u00e4ssig.<\/li><\/ul><p><strong>8 Amtsdauer des Vorstands<\/strong><\/p><ul><li>8 Nr.1 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei\u00a0 Jahren \u2013 vom Tage der Wahl an gerechnet \u2013 gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.<\/li><li>8 Nr. 2 Scheidet ein Mitglied des Vorstandes w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, so w\u00e4hlt der Vorstand ein Ersatzmitglied (aus den Reihen der Vereinsmitglieder) f\u00fcr die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.<\/li><\/ul><p><strong>9 Beschlussfassung des Vorstands<\/strong><\/p><ul><li>9 Nr. 1 Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden schriftlich, fernm\u00fcndlich, telegrafisch oder elektronisch einberufen werden. In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von drei Tagen einzuhalten. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht.\u00a0 Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder darunter der Vorsitzende, anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung. Die Vorstandssitzung leitet der Vorsitzende. Die Beschl\u00fcsse des Vorstands sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben.<\/li><li>9 Nr. 2 Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege, fernm\u00fcndlich oder elektronisch gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschlie\u00dfenden Regelung erkl\u00e4ren.<\/li><li>9 Nr. 3 Sofern der Vorstand i. S. des \u00a726 BGB aus nur einer Person besteht ist diese Person alleine vertretungsberechtigt, handelt eigenm\u00e4chtig im Rahmen der Satzung und berichtet in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden gegen\u00fcber dem Erweiterten Vorstand.<\/li><\/ul><p><strong>10 Die Mitgliederversammlung<\/strong><\/p><ul><li>10 Nr. 1 In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied oder Ehrenmitglied eine Stimme. F\u00f6rdermitglieder nehmen nicht an den Mitgliederversammlungen teil. Sie haben weder Stimm- noch Rederecht.<\/li><li>10 Nr. 2 Die Mitgliederversammlung ist insbesondere f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/li><\/ul><ol><li>Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes; Entlastung des Vorstandes<\/li><li>Festsetzung der Mindesth\u00f6he und der F\u00e4lligkeit des Jahresbeitrages<\/li><li>Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes oder des Erweiterten Vorstandes<\/li><li>Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li><li>Ernennung von Ehrenmitgliedern<\/li><\/ol><p><strong>11 Die Einberufung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p><p>Mindestens einmal im Jahr, m\u00f6glichst im letzten Quartal, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen durch schriftliche Benachrichtigung unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Werktages. Das Einladungsschreiben gilt als dem Mitglied zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse oder E-Mail-Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.<\/p><p><strong>12 Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p><ul><li>12 Nr. 1 Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen\u00a0Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet (der \u201eVersammlungsleiter\u201c).<\/li><li>12 Nr. 2 Das Protokoll wird vom Schriftf\u00fchrer gef\u00fchrt. Ist dieser nicht anwesend, bestimmt der Versammlungsleiter einen Protokollf\u00fchrer.<\/li><li>12 Nr. 3 Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter.\u00a0 Die Abstimmung muss schriftlich durchgef\u00fchrt werden, wenn ein Drittel der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.<\/li><li>12 Nr. 4 Die Mitgliederversammlung ist nicht \u00f6ffentlich. Der Versammlungsleiter kann G\u00e4ste zulassen.\u00a0 \u00dcber die Zulassung der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung.<\/li><li>12 Nr. 5 Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Zahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig.<\/li><li>12 Nr. 6 Die Mitgliederversammlung fasst Beschl\u00fcsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher au\u00dfer Betracht. Zur \u00c4nderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, zur Aufl\u00f6sung des Vereins eine solche von vier F\u00fcnftel erforderlich.<\/li><li>12 Nr. 7 F\u00fcr die Wahlen gilt Folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden h\u00f6chsten Stimmzahlen erreicht haben.<\/li><li>12 Nr. 8 \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters und des Protokollf\u00fchrers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungs\u00e4nderungen ist die zu \u00e4ndernde Bestimmung anzugeben.<\/li><\/ul><p><strong>13 Nachtr\u00e4gliche Antr\u00e4ge zur Tagesordnung<\/strong><\/p><p>Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachtr\u00e4glich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu erg\u00e4nzen.\u00a0 \u00dcber die Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung.\u00a0 Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich.<\/p><p><strong>14 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/strong><\/p><p>Der Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Zehntel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand verlangt wird. F\u00fcr die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung gelten die \u00a7\u00a7 10, 11, 12 und 13 entsprechend.<\/p><p><strong>15 Der Beirat<\/strong><\/p><ul><li>15 Nr. 1 Der Beirat steht dem Verein bei der Verfolgung seiner satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke beratend zur Seite. Er wird vom Vorstand \u00fcber die Arbeit und besonderen Projekte des Vereins regelm\u00e4\u00dfig informiert.<\/li><li>15 Nr. 2 Der Beirat besteht aus bis zu zehn Mitgliedern. Sie werden f\u00fcr die Dauer von 3 Jahren vom Vorstand im Einzelnen berufen. Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen nicht zugleich Mitglieder des Beirates sein.<\/li><li>15 Nr. 3 Mindestens halbj\u00e4hrlich soll eine Sitzung des Beirates stattfinden. Der Beirat wird vom Vorsitzenden des Vereins mit einer Frist von mindestens drei Wochen \u2013 unter Mitteilung der Tagesordnung \u2013 schriftlich einberufen. Die Vorstandsmitglieder und Ehrenmitglieder des Vereins k\u00f6nnen an den Sitzungen teilnehmen.<\/li><\/ul><p><strong>16 Aufl\u00f6sung des Vereins und Anfall-Berechtigung<\/strong><\/p><ul><li>16 Nr. 1 Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der im \u00a7 12 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, ist der Vorsitzende vertretungsberechtigter Liquidator. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend f\u00fcr den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<\/li><li>16 Nr. 2 Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung f\u00fcr die F\u00f6rderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des V\u00f6lkerverst\u00e4ndigungsgedankens.<\/li><\/ul>\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-051a145 elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"051a145\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(Beschlossen am 18.04.2019; eingetragen im Vereinsregister Tostedt am 04.06.2019)\u200b 1 Name, Sitz Gesch\u00e4ftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eZentrum f\u00fcr interkulturelle Kommunikation und Kompetenz e. 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